Was ist "Kommunal-Kombi"?

Der „Kommunal-Kombi“ ist ein Bundesprogramm zur Schaffung zusätzlicher sozialversicherungs-pflichtiger Arbeitsplätze in Regionen mit besonders und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden vorgenannte Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeitsplätzen, die

  • in einer der förderfähigen Regionen liegen,
  • zusätzlich sind,
  • im öffentlichen Interesse liegen,
  • im Regelfall eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich aufweisen und tariflich oder ortsüblich entlohnt werden.

Die Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eingestellt werden sollen, müssen

  • seit mindestens 24 Monaten arbeitslos gemeldet sein und
  • seit mindestens einem Jahr im Bezug von Arbeitslosengeld II stehen,
  • sowie zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung in einer der förderfähigen Region arbeitslos gemeldet sein.

In welcher Höhe kann bezuschusst werden?

Der Bund bezuschusst einen Arbeitsplatz in Höhe der Hälfte des Arbeitnehmerbruttoarbeitsentgelts, mit bis zum maximal 500 €. Soweit keine Landesmittel des Europäischen Sozialfonds eingesetzt werden,

  • können aus Bundesmitteln des Europäischen Sozialfonds pro gefördertem Arbeitsplatz die Kosten der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers in einer Höhe von bis zu maximal 200 € monatlich bezuschusst werden.
  • kann der Zuschuss zum Arbeitnehmerbruttoentgelt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, um 100 € monatlich erhöht werden.
  • kann das Land einen Zuschuss in Höhe von 150 € gewähren
  • kann der Landkreis einen Zuschuss in Höhe von 150 € gewähren
  • der Fehlbetrag muss von der Kommune aufgebracht werden

Wie wird der "Kommunal-Kombi" beantragt?

Arbeitgeber beantragen den „Kommunal- Kombi“ online unter der URL: http://www.kommunal-kombi.bund.de
Hier finden Sie auch weitere Informationen zum Bundesprogramm.

An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?
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Ansprechpartner vor Ort:
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Am Werk 8
01979 Lauchhammer
Frau Kühn
Tel.: 03574 4676-2026
Fax: 03574 4676-2133
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