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Die Bundesregierung hat im Juni 2007 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen werden (Kommunal-Kombi), aufgelegt. Programmstart war der 01. Januar 2008.

Kommunal-Kombi richtet sich an 79 Landkreise/kreisfreie Städte in der Bundesrepublik, davon zwölf im Land Brandenburg. Insgesamt sollen - bei einem schrittweisen Aufbau des Programms - insgesamt 100.000 Arbeitsplätze für jeweils drei Jahre gefördert werden. Die Verteilung der Fördermittel des Bundes auf die einzelnen Regionen erfolgt entsprechend dem Anteil an den Arbeitslosen in den Regionen. Auf Brandenburg entfällt danach insgesamt ein Kontingent von 11.309 Plätzen.

Die Maßnahmen selbst richten sich an erwerbsfähige Hilfebedürftige, die zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung seit 24 Monaten oder länger arbeitslos gemeldet sind und unmittelbar vor Einstellung mindestens zwölf Monate ununterbrochen ALG II bezogen haben. Für diese sollen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze errichtet werden. Die Vergütung der Beschäftigten erfolgt auf tariflicher oder, soweit eine tarifliche Regelung nicht besteht, auf vergleichbarer Basis. Die Arbeitszeit soll im Regelfall 30 Stunden betragen. Im Hinblick auf die zu errichtenden Arbeiten kommt es darauf an, dass diese im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sind. In entsprechender Anwendung von § 261 Abs. 3 SGB III liegen die im Rahmen des Bundesprogramms auszuführenden Arbeiten im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Arbeiten, deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dient, liegen nicht im öffentlichen Interesse.

Durch die Förderung des Bundes und des Landes wird den Landkreisen, kreisfreien Städten sowie kreisangehörigen Gemeinden und Ämtern die Beteiligung am Bundesprogramm Kommunal-Kombi erheblich erleichtert. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 v.H., maximal jedoch 500 EUR, an den Kosten des Arbeitnehmerbruttoentgelts und darüber hinaus aus ESF-Mitteln des Bundes mit maximal 200 EUR an den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung. Des Weiteren ist eine verstärkte Förderung Älterer (Ü50) mit weiteren 100 EUR aus ESF-Mitteln des Bundes möglich. Zuwendungsempfänger sind die Kommunen oder im Einvernehmen mit ihnen tätige Dritte. Das Land Brandenburg kann bis zu 7.539 Beschäftigungsverhältnisse mit 150 EUR je Teilnehmer und Monat ergänzend finanzieren. Für den Landkreis OSL sind 727 Förderfälle vorgesehen.


BUNDESPROGRAMM "KOMMUNAL-KOMBI"

Allgemeines

Es werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im öffentlichen, gemeinnützigen Bereich vor allem für Jene geschaffen, die derzeit auf dem ersten Arbeitsmarkt so gut wie chancenlos sind.

Hauptanliegen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi ist es, arbeitslosen Menschen die Möglichkeit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu geben und damit soziale und gesundheitliche Folgen lang anhaltender Arbeitslosigkeit zu mindern. Auf diese Weise sollen Arbeitslose des Rechtskreises SGB II, welche die Fördervoraussetzungen gemäß der zugrunde liegenden Richtlinie erfüllen, einen Arbeitsvertrag für die Dauer von bis zu 3 Jahren erhalten.

Für das Programm stellt der Bund für die Gesamtlaufzeit bis Ende 2012 rund 1,7 Milliarden Euro Eigenmittel, sowie 300 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereit.

Ziel des Programms

Ziel des geplanten Bundesprogramms ist die Schaffung von zusätzlichen sozialver-sicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Regionen mit erheblichen Arbeitsmarktproblemen durch Förderung von befristeter Beschäftigung.

Diese Regionen stehen aufgrund der Förderbedingungen fest. Dadurch soll der Arbeitsmarkt in den betroffenen Regionen entlastet werden, und es soll ein Beitrag zur Stärkung der kommunalen Strukturen und damit zum Aufbau von sozialem Kapital vor Ort geleistet werden.

Im Fokus des Programms stehen diejenigen langzeitarbeitslosen Menschen, die aufgrund der Schwäche der regionalen Wirtschaft nicht wieder in Arbeit finden.


Was ist "Kommunal-Kombi"?

Der „Kommunal-Kombi“ ist ein Bundesprogramm zur Schaffung zusätzlicher sozialversicherungs-pflichtiger Arbeitsplätze in Regionen mit besonders und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden vorgenannte Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeitsplätzen, die

  • in einer der förderfähigen Regionen liegen,
  • zusätzlich sind,
  • im öffentlichen Interesse liegen,
  • im Regelfall eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich aufweisen und tariflich oder ortsüblich entlohnt werden.

Die Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eingestellt werden sollen, müssen

  • seit mindestens 24 Monaten arbeitslos gemeldet sein und
  • seit mindestens einem Jahr im Bezug von Arbeitslosengeld II stehen,
  • sowie zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung in einer der förderfähigen Region arbeitslos gemeldet sein.

In welcher Höhe kann bezuschusst werden?

Der Bund bezuschusst einen Arbeitsplatz in Höhe der Hälfte des Arbeitnehmerbruttoarbeitsentgelts, mit bis zum maximal 500 €. Soweit keine Landesmittel des Europäischen Sozialfonds eingesetzt werden,

  • können aus Bundesmitteln des Europäischen Sozialfonds pro gefördertem Arbeitsplatz die Kosten der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers in einer Höhe von bis zu maximal 200 € monatlich bezuschusst werden.
  • kann der Zuschuss zum Arbeitnehmerbruttoentgelt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, um 100 € monatlich erhöht werden.
  • kann das Land einen Zuschuss in Höhe von 150 € gewähren
  • kann der Landkreis einen Zuschuss in Höhe von 150 € gewähren
  • der Fehlbetrag muss von der Kommune aufgebracht werden

Wie wird der "Kommunal-Kombi" beantragt?

Arbeitgeber beantragen den „Kommunal- Kombi“ online unter der URL: http://www.kommunal-kombi.bund.de
Hier finden Sie auch weitere Informationen zum Bundesprogramm.

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