BUNDESPROGRAMM "KOMMUNAL-KOMBI"

Allgemeines

Es werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im öffentlichen, gemeinnützigen Bereich vor allem für Jene geschaffen, die derzeit auf dem ersten Arbeitsmarkt so gut wie chancenlos sind.

Hauptanliegen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi ist es, arbeitslosen Menschen die Möglichkeit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu geben und damit soziale und gesundheitliche Folgen lang anhaltender Arbeitslosigkeit zu mindern. Auf diese Weise sollen Arbeitslose des Rechtskreises SGB II, welche die Fördervoraussetzungen gemäß der zugrunde liegenden Richtlinie erfüllen, einen Arbeitsvertrag für die Dauer von bis zu 3 Jahren erhalten.

Für das Programm stellt der Bund für die Gesamtlaufzeit bis Ende 2012 rund 1,7 Milliarden Euro Eigenmittel, sowie 300 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereit.

Ziel des Programms

Ziel des geplanten Bundesprogramms ist die Schaffung von zusätzlichen sozialver-sicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Regionen mit erheblichen Arbeitsmarktproblemen durch Förderung von befristeter Beschäftigung.

Diese Regionen stehen aufgrund der Förderbedingungen fest. Dadurch soll der Arbeitsmarkt in den betroffenen Regionen entlastet werden, und es soll ein Beitrag zur Stärkung der kommunalen Strukturen und damit zum Aufbau von sozialem Kapital vor Ort geleistet werden.

Im Fokus des Programms stehen diejenigen langzeitarbeitslosen Menschen, die aufgrund der Schwäche der regionalen Wirtschaft nicht wieder in Arbeit finden.

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