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Die Bundesregierung hat im Juni 2007 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen werden (Kommunal-Kombi), aufgelegt. Programmstart war der 01. Januar 2008.

Kommunal-Kombi richtet sich an 79 Landkreise/kreisfreie Städte in der Bundesrepublik, davon zwölf im Land Brandenburg. Insgesamt sollen - bei einem schrittweisen Aufbau des Programms - insgesamt 100.000 Arbeitsplätze für jeweils drei Jahre gefördert werden. Die Verteilung der Fördermittel des Bundes auf die einzelnen Regionen erfolgt entsprechend dem Anteil an den Arbeitslosen in den Regionen. Auf Brandenburg entfällt danach insgesamt ein Kontingent von 11.309 Plätzen.

Die Maßnahmen selbst richten sich an erwerbsfähige Hilfebedürftige, die zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung seit 24 Monaten oder länger arbeitslos gemeldet sind und unmittelbar vor Einstellung mindestens zwölf Monate ununterbrochen ALG II bezogen haben. Für diese sollen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze errichtet werden. Die Vergütung der Beschäftigten erfolgt auf tariflicher oder, soweit eine tarifliche Regelung nicht besteht, auf vergleichbarer Basis. Die Arbeitszeit soll im Regelfall 30 Stunden betragen. Im Hinblick auf die zu errichtenden Arbeiten kommt es darauf an, dass diese im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sind. In entsprechender Anwendung von § 261 Abs. 3 SGB III liegen die im Rahmen des Bundesprogramms auszuführenden Arbeiten im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Arbeiten, deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dient, liegen nicht im öffentlichen Interesse.

Durch die Förderung des Bundes und des Landes wird den Landkreisen, kreisfreien Städten sowie kreisangehörigen Gemeinden und Ämtern die Beteiligung am Bundesprogramm Kommunal-Kombi erheblich erleichtert. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 v.H., maximal jedoch 500 EUR, an den Kosten des Arbeitnehmerbruttoentgelts und darüber hinaus aus ESF-Mitteln des Bundes mit maximal 200 EUR an den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung. Des Weiteren ist eine verstärkte Förderung Älterer (Ü50) mit weiteren 100 EUR aus ESF-Mitteln des Bundes möglich. Zuwendungsempfänger sind die Kommunen oder im Einvernehmen mit ihnen tätige Dritte. Das Land Brandenburg kann bis zu 7.539 Beschäftigungsverhältnisse mit 150 EUR je Teilnehmer und Monat ergänzend finanzieren. Für den Landkreis OSL sind 727 Förderfälle vorgesehen.

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