Fortbildung in Teilzeit
Betreuungsfachkraft für pflegebedürftige Menschen nach § 43b / § 53 c SGB XI mit erweiterten Pflege- und hauswirtschaftlichen Kenntnissen
Durch die zunehmende Überalterung der Bevölkerung und dem damit verbundenen demografischen Wandel in der Gesellschaft gibt es schon jetzt einen erhöhten Bedarf an Pflege- und Betreuungshilfskräften. Der Gesetzgeber hat hier die Möglichkeit geschaffen, zusätzlich qualifizierte Betreuungsfachkräfte einzustellen und dies in der Betreuungsrichtlinie vom 19.08.08, Fassung vom 01.01.2017 im § 43b / § 53c, SGB XI gesetzlich geregelt.
Diese Fortbildung ist hervorragend geeignet für Quereinsteiger, Migranten, Berufsrückkehrer sowie Ü-25-jährige, die eine berufliche Neuorientierung anstreben.
Thematische Schwerpunkte
Vorschaltpraktikum | 40 Std. |
Betreuungsfachkraft
Basiskurs | 120 UE |
Kommunikation mit pflegebedürftigen Menschen | |
Grundlagen gerontopsychiatrischer Erkrankungen | |
Grundlagen der Pflege und Pflegedokumentation | |
Notfallhilfe bei pflegebedürftigen Menschen | |
Hygiene |
Praktikum | 90 Std. |
Aufbaukurs | 240 UE |
Vertiefen der Kenntnisse des Basiskurse in Verbindung mit den Praxiskenntnissen | |
Krankheitslehre, Krankenbeobachtung, Prophylaxe | |
vertiefende pflegerische Kenntnisse, Pflegemaßnahmen | |
Hauswirtschaft | |
Ernährungslehre | |
Rechtskunde | |
Freizeitgestaltung |
Seminarort: | WEQUA GmbH, Chransdorfer Str. 2a, 01983 Großräschen oder Am Werk 8, 01979 Lauchhammer oder Gewerbepark 26, 03222 Lübbenau |
Seminarbeginn | 09.10.23 – 31.01.24 |
Praktikum: | 27.11.23 – 15.12.23 |
Abschluss: | trägereigenes Zertifikat / Teilnahmebescheinigung |
Unterrichtszeit: | 8.30 Uhr – 14.15 Uhr |
Zugangsvoraussetzungen:
- Personen, die Freude am Umgang mit in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkten Menschen haben.
- Nachweis über mdst. 40 h Orientierungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung bzw. Nachweis einer Tätigkeit (auch ehrenamtlich) im pflegerischen Bereich
- gesundheitliche u. persönliche Eignung
- Deutsch in Wort und Schrift
- Keine vorherige Ausbildung erforderlich
Die WEQUA bildet seit 2014 Betreuungskräfte nach § 87 SGB XI bzw. § 53 c SGB XI aus. Seither haben 85 % der Teilnehmer aufgrund der engen Zusammenarbeit der WEQUA mit den regionalen Pflegeeinrichtungen und durch gezielte Bewerbungsaktivitäten in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermittelt werden.