Ziel und Aufgabe
Den Teilnehmern die Möglichkeit geben...

  • ihre Berufswahlentscheidung zu treffen,
  • ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten bezüglich einer bereits getroffenen Berufswahl zu überprüfen, auszutesten und zu beurteilen,
  • sich dauerhaft beruflich in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren.

Zielgruppen

Kriterien für die Aufnahme in eine berufsvorbereitende Maßnahme sind, dass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen - unabhängig von der erreichten Schulbildung - ohne berufliche Erstausbildung sind, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Das sind insbesondere:

  • noch nicht berufsreife Jugendliche,
  • junge Menschen mit Lernbeeinträchtigung,
  • junge Menschen mit Behinderung
  • Un- und Angelernte
  • sozial Benachteiligte,
  • junge Menschen mit Migrationshintergrund
  • Jugendliche, denen die Aufnahme einer Ausbildung nicht gelungen ist sowie
  • Ausbildungsabbrecher, deren Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen durch die 
  • weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden sollen.

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Teilnahmedauer

Die Teilnahmedauer des Teilnehmers richtet sich nach seinem individuellen Förderbedarf und seinen Integrationsaussichten/ -möglichkeiten.

  • die maximale Förderdauer beträgt 10 Monate,
  • bei jungen Menschen mit Behinderung maximal 11 Monate,
  • für junge Menschen mit Behinderung, die ausschließlich das Ziel der 
    Arbeitsaufnahme haben, maximal 18 Monate und
  • bei Teilnehmern, die nur an der Übergangsqualifizierung teilnehmen, 9 Monate.

Personal

Die Teilnehmer werden von qualifiziertem und erfahrenem Personal (Sozialpädagogen, Lehrkräfte, Ausbilder) betreut und begleitet. Die Bildungsbegleitung nimmt dabei einen zentralen Stellenwert ein. Neben der Erstellung und Fortschreibung des Qualifizierungsplans ist sie für Zielvereinbarungen und Controlling, Koordination der Akteure, Akquise von Ausbildungs- und Arbeitsstellen und Dokumentation zuständig. 

Maßnahmephasen und deren Inhalte

Die Teilnehmer können in zu verschiedenen Zeitpunkten in die verschiedenen Phasen, in Absprache mit der Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit, ein- und aussteigen. Die Teilnehmer lernen und arbeiten in den Werkstätten und Unterrichtsräumen beim Bildungsträger, in der Berufsschule sowie in den Praktikumsbetrieben.

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