Hausordnung

In unserer Bildungseinrichtung sollen sich alle Beteiligten wohl fühlen. Diese Hausordnung gilt auf dem gesamten Areal, in den Gebäuden und Räumen der Bildungseinrichtung.

 

1. Allgemeine Regeln

1.1 Die Ordnung in der Bildungseinrichtung erfordert es, dass von der Geschäftsleitung und den Lehrkräften in gegebenen Fällen Weisungen erteilt werden. Diese sind zu befolgen. Inhaberin des Hausrechts ist die Geschäftsleitung und die von ihr beauftragten Personen, z.B. die Leitung des Trainingszentrums.
1.2 Für das Gelingen des Unterrichts und die Erfüllung des Bildungsauftrags tragen wir alle
gemeinsam die Verantwortung. Dazu gehört, dass gerechtfertigte und sachliche Kritik oder
Anregungen und Wünsche von den AusbilderInnen sowie von den Dozentinnen
und Dozenten an die Teilnehmenden ebenso gerichtet werden können wie von den Teilnehmenden an die Lehrkräfte. Bei Beschwerden steht den Teilnehmenden der Weg zur Geschäftsleitung offen. Gerne können Sie für Ihre Anregungen das Formblatt „Teilnehmerbefragung“ benutzen, welches Sie jederzeit vom Lehrpersonal bzw. der Leitung Trainingszentrum erhalten.
1.3 Jeder und jede muss in Ruhe arbeiten können. Darum ist es erforderlich, dass alle Teilnehmenden pünktlich anfangen und gemeinsam aufhören.
1.4 Während des Unterrichts ist es nicht erlaubt, Speisen zu sich zu nehmen. Nutzen
Sie hierzu die Pausen und unsere Aufenthaltsbereiche.

 

2. Sicherheit und Ordnung

2.1 Die Gebäude und Gebäudeteile der Bildungseinrichtung dürfen nur zu Dienst- und
Unterrichtszwecken benutzt werden.
2.2 Jeder Gebäudenutzer und jede Gebäudenutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt werden. Die Einrichtungen sind pfleglich und so zu behandeln, wie ihre Zweckbestimmung es verlangt.
2.3 In sämtlichen Räumen, Gängen und Treppenaufgängen ist auf Sauberkeit zu achten, Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu werfen.
2.4 Das Offenhalten von Gebäudezugangs-, Brandabschnitts- und sonstigen Türen mit
Türschließfunktion durch Unterkeilen o.ä. ist untersagt. Fluchtwege sind in jedem Fall freizuhalten.
2.5 Die Räume sind ausreichend zu belüften. Geöffnete Fenster sind, soweit möglich, festzustellen. Nach Verlassen der Räume und bei Regen, Schnee und Sturmtreiben sind die Fenster zu verschließen sowie der äußere Sonnenschutz einzufahren.
2.6 Zweiräder sind in den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen.
2.7 Autos sind auf den Parkplätzen so abzustellen, dass sie die Ein- und Ausfahrt nicht behindern und die Rettungswege frei bleiben. Sie sind im eigenen Interesse abzuschließen. Die Bildungseinrichtung übernimmt keine Haftung. Falsch geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Im Übrigen gilt die StVO.
2.8 Der für jedes Seminar und/ oder den Unterricht bestehende Versicherungsschutz erlischt beim Verlassen des Geländes während der Lehrgangszeit, dies gilt auch für die Mittagspause.
2.9 Im Geltungsbereich der Hausordnung ist das Führen von Waffen und Gegenständen i.S.d. § 1 Abs. 2 WaffG verboten. Dies gilt auch für Privatpersonen mit einer behördlichen Genehmigung (Jagdschein/ Waffenschein/ Kleiner Waffenschein). Das Verbot umfasst auch Munition, das Führen oder Verwenden von Feuerwerkskörpern und gefährlichen Chemikalien.

 

3. Unterricht und Pausen

3.1 Genaue und verbindliche Unterrichtszeiten sowie die Pausenregelung werden zum Kursstart/Unterrichtsstart bekannt gegeben. Diese Zeiten sind unbedingt einzuhalten.
3.2 Ist zehn Minuten nach Beginn noch kein Dozent/ keine Dozentin in der Klasse, melden Sie dies bitte bei der Leitung des Trainingszentrums.
3.3 Jede/r Teilnehmer/-in überzeugt sich vor Seminarbeginn vom ordnungsgemäßen Zustand des Arbeitsplatzes und der zur Verfügung gestellten Geräte. An Geräten und Spezialwerkzeugen festgestellte Mängel sind dem Dozent/ der Dozentin sofort zu melden.
3.4 Maschinen dürfen nur nach Anweisung der Seminarleitung benutzt werden. Ihre sorgfältige Bedienung und Pflege sichert den vorgesehenen Einsatz und hilft, Unfälle zu verhüten.
3.5 Kleidung und Schuhwerk müssen der Ausbildungstätigkeit entsprechen. Kleidung und
Gegenstände, die während der Unterrichtszeit getragen werden, sind in dem dafür vorgesehenen Spind unterzubringen bzw. an den Garderoben zu verwahren. Eine Haftung der Geschäftsleitung besteht nicht.
3.6 Aus dem Aufenthaltsraume darf kein Mobiliar, Geschirr und Besteck in andere Räume mitgenommen werden.
3.7 Zum Abschluss der Unterweisung werden Arbeitsplatz, Arbeitsgeräte und Werkzeuge in Ordnung gebracht. Sie sind in sauberem Zustand in die jeweiligen Werkzeugfächer abzulegen. Spezialgerät oder -werkzeug ist sofort nach Gebrauch zurückzugeben.
3.8 Der ordnungsgemäße Zustand des Arbeitsplatzes wird durch die Lehrkraft festgestellt.

 

4. Persönliche Gegenstände

4.1 Bringen Sie möglichst wenig Geld und keine Wertsachen mit in die Bildungseinrichtung. Wenn Sie doch Geld oder Wertsachen für den Unterricht brauchen, lassen Sie sie nicht unbeaufsichtigt in den Werkstätten und Seminarräumen.
4.2 Private IT-Ausstattung/-Geräte nicht durch die Bildungseinrichtung versichert.
4.3 Der Unterricht darf nicht durch die Benutzung von Kommunikationsmedien (z.B. Handys) gestört werden. Aus Rücksicht und Respekt gegenüber den anderen Teilnehmenden sowie den Dozentinnen und Dozenten ist die Benutzung dieser Geräte nur bei inhaltlicher Notwendigkeit für den Unterricht gestattet. Sonst gilt, dass während des Unterrichts alle Kommunikationsmedien auszuschalten sind.
4.4 Im Weiteren weisen wir darauf hin, dass das heimliche Fotografieren bzw. Filmen von Personen oder das heimliche Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes im Unterricht verboten ist und keinesfalls nur ein Kavaliersdelikt darstellt, sondern ein Strafbestand nach § 201 StGB ist.
4.5 Alle in unserer Bildungsstätte eingesetzten Elektrogeräte müssen betriebssicher sein. Lediglich geprüfte und inventarisierte Geräte dürfen betrieben werden. Aus diesem Grund ist die Nutzung privater elektrischer Geräte innerhalb der Bildungsakademie untersagt. Dazu zählen u.a.Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Grills, Mikrowellen oder Kühlschränke.

 

5. Rauchen und Drogenkonsum

5.1 Alle Räumlichkeiten der Bildungseinrichtung sind Nichtraucherräume. Bitte benutzen Sie die dafür vorgesehenen Außenplätze. Dies gilt auch für E-Zigaretten oder Wasserpfeifen (Shishas). Es gilt das Jugendschutzgesetz. Dies beinhaltet auch, dass das Rauchen unter 18 Jahren nicht gestattet ist (§ 10, Abs.1 JuSchuG).
5.2 Der Genuss von Alkohol ist während der Unterrichtszeit, einschließlich der Pausen, aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften verboten. Eine Zuwiderhandlung kann den sofortigen und fristlosen Ausschluss aus der Bildungsmaßnahme zur Folge haben. Bei Auszubildenden und Jugendlichen werden Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sowie der Ausbildungsbetrieb über den Ausschluss umgehend informiert.

5.3 Auf dem gesamten Gelände der Bildungseinrichtung ist der Konsum, Besitz und sonstige Umgang mit Betäubungs-und Rauschmitteln, legal (wie z.B. Drogenderivate und Cannabis) wie illegal, untersagt. Bei Verstößen hiergegen wird ungeachtet etwaiger Strafbarkeit des Handelns die Polizei eingeschaltet.
5.4 Rauschbedingte Beeinträchtigungen des Schulbetriebs werden keinesfalls toleriert und mit Hausverbot geahndet.

 

6. Haftung für Schäden

6.1 Beschädigungen an Einrichtungen, Lehr- und Lernmitteln sind unverzüglich der anwesenden Lehrkraft zu melden. Wer Schaden mutwillig oder grob fahrlässig herbeiführt bzw. Leben, Körper und Gesundheit anderer verletzt, haftet persönlich gem. § 309, Abs. 7 BGB!
6.2 Die Bildungseinrichtung übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände der
Teilnehmenden, wie Fahrzeuge, Werkzeuge, Lernmittel, IT-Ausstattung, Telefone oder
Kleidungsstücke etc. Für persönliche Gegenstände wird kein finanzieller Ersatz übernommen.

 

7. Versäumnisse/ Entschuldigungen

7.1 Aus- und Weiterbildung allgemein/ Teilnehmer
Wir bitten alle Teilnehmenden, im Krankheitsfalle sich persönlich, telefonisch, per Fax oder Mail bereits am ersten Krankheitstag vom Unterricht zu entschuldigen (Krankmeldung). Am dritten Krankheitstag muss eine ärztliche Krankmeldung vorliegen. Bei plötzlich auftretender Erkrankung kann der Unterricht jederzeit verlassen werden. Bitte melden Sie sich bei der Kursleitung/ Lehrkraft ab. Für alle Unterrichtsversäumnisse gilt, dass versäumter Unterrichtsstoff in angemessener Zeit eigenverantwortlich nachgeholt werden muss.

Die ärztliche Krankmeldung ist in der Bildungseinrichtung abzugeben.
7.2 Maßnahmen der Arbeitsagenturen/ Jobcenter
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, sich im Krankheitsfalle persönlich, telefonisch, per Fax oder Mail bereits am ersten Krankheitstag vom Unterricht zu entschuldigen (Krankmeldung). Spätestens am dritten Krankheitstag muss eine schriftliche, per Post, Mail oder Fax eingegangene Krankmeldung vorliegen. Die ärztliche Krankmeldung ist bei der Lehrgangsleitung abzugeben. Die Bildungseinrichtung informiert die zuständige Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter über das krankheitsbedingte Fehlen.

 

8. Verschiedenes

8.1 Anschriftenänderungen sind unverzüglich der Lehrgangsleitung zu melden.
8.2 Bei Verstößen gegen die Hausordnung können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden. In besonderen Fällen werden auch Bußgeld- und/ oder Strafverfahren eingeleitet.
8.3 Mit Anregungen oder Beschwerden können sich die Teilnehmenden jederzeit an die Lehrgangs- bzw. Geschäftsleitung wenden. In gebotener Ruhe und Sachlichkeit kann man über alles sprechen.

 

9. Belehrung

Die Hausordnung wird zu Beginn des Unterrichts bekannt gegeben. Durch Aushang und Veröffentlichung auf der Website ist die Hausordnung für alle Teilnehmenden jederzeit einzusehen. Die Regeln der Hausordnung sind verbindlich und müssen befolgt werden.

Geschäftsleitung
Stand: 07.07.2026

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