Stand 10/2005
Das Land Brandenburg fördert aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung und des Operationellen Programms Brandenburg zusätzliche Ausbildungsplätze im Rahmen des Ausbildungsplatzprogramms Ost.

Grundlage der Förderung

Jährliche Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, sowie den Regierungen der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, den Freistaaten Sachsen und Thüringen und dem Senat von Berlin zur Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze.

Was wird gefördert?

Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze für Jugendliche, die unmittelbar vor Ausbildungsbeginn bei einer der Brandenburger Agenturen für Arbeit, optierenden Kommune oder ARGE als noch nicht vermittelte Ausbildungsplatzbewerber/innen gemeldet sind, durch

a.) eine duale Ausbildung in betrieblichen Überkapazitäten: betriebsnahe Plätze,
b.) eine duale Ausbildung in Projekten, die neben der weiteren Erschließung betrieblicher
     Ausbildungskapazitäten auf die Weiterentwicklung des betriebsnahen Fördermodells
     ausgerichtet sind und
c.) eine Berufsausbildung im Kooperativen Modell gemäß Verordnung über den Bildungsgang
     der Berufsfachschule zum Erwerb eines Berufsabschlusses nach dem Berufsbildungsgesetz
     oder der Handwerksordnung - BBHwBFSV vom 3. Juli 1997, zuletzt geändert durch die
     Änderungsverordnung vom 25. Juni 2004 (GVBl. II Seite 502).

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Jugendliche die keine Berufsausbildungsreife haben und die für eine Förderung über die Bundesagentur für Arbeit (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) in Frage kommen,
  • Jugendliche, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben,
  • Jugendliche, die ohne triftigen Grund (insbesondere gesundheitliche Probleme) eine geförderte Ausbildung abgebrochen bzw. nicht beendet haben,
  • Kinder von Betriebsinhaber/innen im elterlichen Betrieb.

Bewerber/innen mit Hochschul- und/oder Fachhochschulreife können gefördert werden:

  • generell im Rahmen der zeitweisen betriebsnahen Ausbildung;
  • im Rahmen der freien Berufe, der IT- und Medienberufe sowie zukunftsorientierter Berufe/Berufe mit hohem Fremdsprachenanteil bei vollzeitig geförderter betriebsnaher Ausbildung.

Die Kontingente der Plätze werden vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie den Kammern und Maßnahmeträgern (i.d.R. Ausbildungsvereine der Kammern) zugewiesen. Die Jugendlichen werden von den Brandenburger Agenturen für Arbeit, optierenden Kommunen oder ARGE’n in das Ausbildungsplatzprogramm Ost vermittelt.

Wer wird gefördert?
Zu a) und b)

  • Ausbildungsvereine der Kammern,

Zu c)

  • Ausbildungsverbund Teltow e.V. (AVT) im Auftrag der Industrie- und Handelskammern und der
  • Handwerkskammer Potsdam,
  • Handwerkskammern Cottbus und Frankfurt (Oder).

Art und Umfang der Förderung:

Art, Umfang und Dauer der Förderung werden durch oben genannte Vereinbarung bestimmt.

Ansprechpartner
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Dezernat 15 Förder- und Pflichtaufgaben
Lipezker Straße 45, Haus 5
03048 Cottbus
Telefax: 0355 2893 - 0
Telefax: 0355 2893 - 3 77

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