Fortbildung in Teilzeit
Betreuungsfachkraft für pflegebedürftige Menschen nach § 43b / § 53 c SGB XI mit erweiterten Pflege- und hauswirtschaftlichen Kenntnissen

Durch die zunehmende Überalterung der Bevölkerung und dem damit verbundenen demografischen Wandel in der Gesellschaft gibt es schon jetzt einen erhöhten Bedarf an Pflege- und Betreuungshilfskräften. Der Gesetzgeber hat hier die Möglichkeit geschaffen, zusätzlich qualifizierte Betreuungsfachkräfte einzustellen und dies in der Betreuungsrichtlinie vom 19.08.08, Fassung vom 01.01.2017 im § 43b / § 53c, SGB XI gesetzlich geregelt.

Diese Fortbildung ist hervorragend geeignet für Quereinsteiger, Migranten, Berufsrückkehrer sowie Ü-25-jährige, die eine berufliche Neuorientierung anstreben.

Thematische Schwerpunkte

Vorschaltpraktikum 40 Std.

Betreuungsfachkraft 

Basiskurs 120 UE
Kommunikation mit pflegebedürftigen Menschen  
Grundlagen gerontopsychiatrischer Erkrankungen  
Grundlagen der Pflege und Pflegedokumentation  
Notfallhilfe bei pflegebedürftigen Menschen  
Hygiene  

 

Praktikum 90 Std.

 

Aufbaukurs 240 UE
Vertiefen der Kenntnisse des Basiskurse in Verbindung mit den Praxiskenntnissen  
Krankheitslehre, Krankenbeobachtung, Prophylaxe  
vertiefende pflegerische Kenntnisse, Pflegemaßnahmen  
Hauswirtschaft  
Ernährungslehre  
Rechtskunde  
Freizeitgestaltung  

 

Seminarort: WEQUA GmbH, Chransdorfer Str. 2a, 01983 Großräschen oder
Am Werk 8, 01979 Lauchhammer oder
Gewerbepark 26, 03222 Lübbenau
Seminarbeginn 09.10.23 – 31.01.24
Praktikum: 27.11.23 – 15.12.23
Abschluss: trägereigenes Zertifikat / Teilnahmebescheinigung
Unterrichtszeit: 8.30 Uhr – 14.15 Uhr

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Personen, die Freude am Umgang mit in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkten Menschen haben.
  • Nachweis über mdst. 40 h Orientierungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung bzw. Nachweis einer Tätigkeit (auch ehrenamtlich) im pflegerischen Bereich
  • gesundheitliche u. persönliche Eignung
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Keine vorherige Ausbildung erforderlich

 

Die WEQUA bildet seit 2014 Betreuungskräfte nach § 87 SGB XI bzw. § 53 c SGB XI aus. Seither haben 85 % der Teilnehmer aufgrund der engen Zusammenarbeit der WEQUA mit den regionalen Pflegeeinrichtungen und durch gezielte Bewerbungsaktivitäten in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermittelt werden.

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