AGH-MAE

Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) sind arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Mit einer Arbeitsgelegenheit (AGH) als arbeitsmarktpolitisches Instrument sollen Arbeitslose bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt werden. Arbeitsgelegenheiten sind zusätzliche Beschäftigungen, die abseits vom bereits vorhandenen Arbeitsmarkt und mit Hilfe von öffentlichem Geld angeboten werden.

Sie bietet Empfängern von Arbeitslosengeld II eine Beschäftigung, die sie zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit nutzen können (§ 16d SGB II). Derartige Zusatzjobs dürfen bestehende Arbeitsplätze nicht verdrängen.

Ziel ist, Langzeitarbeitslose an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen.
Bei Arbeitsgelegenheiten sind keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse.

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